Hintergrundwissen - Risiken der Windenergie - Landschaftsschutz - Naturschutz
Für den Erhalt unserer Naturräume
Die Bürgerinitiative Stauferland hat einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann unterzeichnet. Der Verein Mensch Natur hat an den Baden - Württembergischen Minister-  präsident Winfried Kretschmann einen offenen Brief verfasst zu den dringenden Problemen der Energie-  wende, insbesondere dem geplanten Ausbau der Windkraft. Dieser Brief wird von 30 Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden unterstützt: Offener Brief an MP Winfried Kretschmann
ARTE Future zeigt den Film "Die Wärmemacher" Die Wärmenutzung hat den größten Anteil am Energieverbrauch. Dass Abwärme aus Industrieprozesse ein großes Potential zur Deckung des Strombedarfes haben kann, wird in einem Beitrag von Arte-Future deutlich, mit dem Titel "Die Wärmemacher". Der Film ist im ZDFplanet-e anzuschauen: Link
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Schreiben Sie eine E-Card an Ihre Landtags- und Bundestagsabgeordnete Bitte senden Sie Ihren Kandidaten im Wahlkreis (und nach Möglichkeit auch weiteren) regelmäßig eine andere der 18 vorbereiteten E- Cards. Wenn Sie neben der vorbereiteten Botschaft noch eine persönliche Nachricht hinzufügen möchten, können Sie das tun, Das Formular ist sehr einfach auszufüllen. Die E-Cards finden Sie hier: Link zur Auswahl Eine Anleitung finden Sie hier: Link zur Anleitung Die Übersicht der Kandidaten der jeweiligen Länder finden Sie hier: Link zu den Kandidaten
Die Stunde der Vernunft! Bundesweit haben sich tausende von Menschen am Aktionstag für eine Vernünftige Energiepolitik beteiligt. Hier sehen Sie einen Überblick über die Aktionen
DIE BÜRGERINITIATIVE STAUFERLAND WAR DABEI  Wir waren ab 10:00 Uhr auf dem Schillerplatz in Göppingen zu finden. Dort hatten wir mit dem Verein Mensch Natur einen Infostand aufgebaut. Weitere Info hier.
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Artikel 20a Grundgesetz     Landschaftsschutz  o Landschaftsbild o Industrialisierung der Landschaft o Entwicklungsmöglichkeiten für Natur und Landschaft o Vorprägung  Tourismus  Naturschutz  o Schutz der Lebensräume für wildlebende Tierarten am Beispiel Rotmilan am Beispiel Wald Der Generalwildwegeplan  o Vogelzug  o Risiken für Fledermäuse Weiter zu:   Lärm - Gesundheit  - Gefahren - Wertverlust bei Immobilien   zurück zu Hintergrundwissen Landschaftsschutz  Im „Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der  freien Landschaft“ von Baden-Württemberg, kurz Naturschutzgesetz genannt, heißt es in §1 zu den  Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege:  „Natur und Landschaft sind aufgrund ihren eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen und  Erholungsraum des Menschen ... so zu schützen, ... zu gestalten, zu entwickeln ... daß ... 3. die  biologische Vielfalt einschließlich der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensstätten und  Lebensräume sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur  und Landschaft im Sinne einer nachhaltigen umweltgerechten Entwicklung auf Dauer  gesichert werden.“    In einem Hintergrundpapier des NABU zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie[1] ist auf Seite  7, letzter Absatz, zu lesen: „Der zunehmnede Nutzungsdruck auf die freie Landschaft, auch durch Windenergieanlagen,  führt zu einer immer stärkeren Anreicherung mit technischen Elementen und Bauwerken.  Damit verbunden sind ... Diskussionen ... um Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des  Landschaftserlebens und von Erholungsfunktionen, die sich .... planerisch nur sehr schwer  handhaben lassen. Dennoch gibt es Bewertungsansätze in der Landschaftsplanung, die eine  besondere Empfindlichkeit gegenüber dem Bau von Windenergieanlagen vor allem in  Landschafts-räumen herausstellen, die vielfältig strukturiert sind ... und bisher wenig ... durch  Vorbelastungen mit ähnlich visuell wirksamen Objekten bzw. technischen Bauwerken  beeinträchtigt sind.“    Der BUND weist in seinem Positionspapier „Für einen natur- und umweltverträglichen Ausbau der  Windenergie“[2] auf Seite 8 darauf hin, daß markante Landschaftsübergänge wegen der  Landschaftsästhetik von der Nutzung für Windenergie freigehalten werden sollen.    Selbst im Baugesetz in §35, Absatz 3, Ziffer 5 wird geregelt, daß öffentliche Belange einem  Bauvorhaben entgegen stehen können, wenn „Belange des Naturschutzes ... die natürliche  Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beinträchtigt oder das Orts- und  Landschaftsbild verunstaltet“ wird.    In Fragen der Landschaftsästhetik und der Erholungsfunktion von Landschaften zeichnet sich der  promovierte Landschaftsplaner, Honorarprofessor der TU München und freier Landschaftsarchitekt Dr.  Werner Nohl[3] mit seinen fundierten Bewertungsansätzen[4] aus. Die Zusammenfassung eines  Vortrages während eines Symposiums des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege über  landschaftsästhetische Auswirkungen von Windkraftanlagen[5] zeigt deutlich die Schwierigkeit  zwischen der Wahrung des gesetzlichen Auftrages zur Sicherung der Schönheit und der Erholungs-   funktion von Natur und Landschaft, und dem Willen, die Nutzung von Windenergie voranzutreiben.      Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Beate Jessel, wird in einem Bericht der  "Schwäbischen Zeitung" vom 01.03 2012 zitiert: "Für die Standortbestimmung für  Windkraftanlagen ist es wünschenswert, daß das Landschaftsbild in seiner kulturellen und  ästhetischen Dimension die gleiche Bedeutung und Wertschätzung erfährt, wie etwa Belange  des Artenschutzes"   zum Bericht    "Was Landschaft wert ist", Bericht vom Hearing der Architektenkammer BW: Link   Wie z.B. die Nutzung von Windenergie im Wurzacher Becken einmal aussehen wird, zeigt ein  informativer Film auf YouTube:  Link zum Film  Der von der Landesregierung BW verabschiedete Windenergieerlass überlässt den Landschaftsschutz  einer Abwägung, ohne dass ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wurde, der diese rechtssicher macht.  Zitat: „Die Belange des Landschaftsbilds sind vom Planungsträger bei der Aufstellung des  Gesamtkonzepts mit den übrigen Belangen, insbesondere auch der Windhöffigkeit des  potenziellen Standorts und dem Anliegen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten  eine ihrer Privilegierung entsprechende Chance zu geben, abzuwägen.“  Im Falle eines Interessenkonfliktes sind hier die Gerichte zu bemühen, wobei bereits festgelegt ist, dass  einer Privilegierung der Windenergie Raum gegeben werden soll.  [1] NABU-Hintergrund „Naturverträglicher Ausbau der Windenergie in Deutschland“, Link [2] BUND-Positionen Nr 56, Juni 2011“Für einen natur- und umweltverträglichen Ausbau der Windenergie“, Link [3] www.landschaftswerkstatt.de; Dr. Werner Nohl, geboren 1938, freischaffender Landschaftsarchitekt, Honorarprofessor (TU München) Ausbildung an der TU Berlin (Dipl.-Ing.) und an der University of California, Berkeley (USA). Promotion (mit Auszeichnung) an der Universität Hannover. Lehr- und Forschungstätigkeit an der Universität Hannover, später an der Technischen Universität München. Seit 1983 eigenes Planungsbüro mit Sitz in Kirchheim bei München (Werkstatt für Landschafts- und Freiraumentwicklung). Planungs-, Beratungs, Forschungs- und gutachterliche Tätigkeiten. Ausgedehnte Erfahrung in interdisziplinärer Zusammenarbeit. Seit 1994 Honorarprofessor an der Technischen Universität München mit Lehrtätigkeit im Bereich "Soziale Aspekte der Freiraum-und Landschaftsplanung" in der Fakultät für Landwirtschaft und Gartenbau, später in der Fakultät für Architektur. Beendigung der Lehrtätigkeit 2006. Von 1981 - 2008 Angehöriger des Instituts für Medienforschung und Urbanistik (IMU) in München als Gründungs-und Vorstandsmitglied, später als Mitglied des Beirats. 1999 Research Fellow am National Institute for Environmental Studies der Japan Environment Agency in Tsukuba, Japan. 2006/2007 Forschungsjahr an der School of Architecture, Landscape Architecture and Urban Design, University of Adelaide in Adelaide, Australien [4] Werner Nohl, „Landschaftsplanung – Ästhetische und rekreative Aspekte“, Patzer-Verlag, ISBN 978-3-87617-100-5 [5] Werner Nohl, „Landschaftsästhetische Auswirkungen von Windkraftanlagen“ Schönere Heimat, 2010, Heft 1; Link Landschaftsbild  Die dem Menschen aktuell bekannte Natur-und Kulturlandschaft wird in Folge der Errichtung von  Windenergieanlagen (WEA) in ihrer Eigenart verändert. Durch das Einbringen dieser technischen  Anlagen mit entsprechend neuen Dimensionen bezüglich Volumen, Höhe und Massierung kommt es zu  Maßstabsverlusten und technischer Überprägung. WEA führen zu starken Veränderungen der natur-   und kulturräumlichen Eigenart der Landschaft.    Standort GP-02 Wäschenbeuren, Foto/Montage: BI-Stauferland Durch die Bewegungsunruhe der Rotoren und ihre außerordentliche Größe verändern WEA bekannte  Horizontbilder und Silhouetten. Sie ziehen die Aufmerksamkeit auf sich. Auch Nachts, wenn der  Nachthimmel frei von Luftfahrzeugen ist, wird durch die nächtliche Befeuerung der WEA das Erleben  des Nachthimmels sowie typischer nächtlicher Lichtverhältnisse, die vom Wetter und Mond bestimmt  werden, im visuellen Einwirkbereich der WEA unmöglich gemacht.  Industrialisierung der Landschaft  Windkraftanlagen sind aufgrund ihrer Größe und ihres notwendigen Investitionsvolumens  Industrieanlagen. Dies wird deutlich, wenn die Anlagen in einem Windpark zusammengeschlossen sind.  Da diese Anlagen in naturnahen Gebieten und freien Landschaften aufgestellt werden, kann man von  einer Industrialisierung der Landschaft sprechen.   Foto Bernardi Entwicklungsmöglichkeiten für Natur und Landschaft  Durch die Abstands- und Umweltschutzkriterien lassen die Anlagen in ihrem Umfeld nur eine begrenzte  Nutzung der Landschaft zu. Die Schaffung der notwendigen Infrastruktur zwingt die Betreiber die  Anlagen auf Dauer zu nutzen, bzw. die Anlagen zu erneuern und durch das sog. Repowering in ihrer  Leistung zu verbessern.    Hierbei ist es auf lange Zeit nicht möglich die Landschaft für Naturschutz und Naherholung zu nutzen.  Eine naturnahe Landnutzung durch Bio-Landwirte scheidet aus, da diese auf die Mithilfe von Greifvögel  und andere Vogelarten angewiesen sind. Die Errichtung von Nist und Rastplätzen in unmittelbarer  Nähe der Windkraftanlagen würde die Vogelarten gefährden. Einer Ausweisung von Grünzügen in der  Raumplanung der Regionen stehen Windkraftanlagen aus demselben Grund entgegen. Auch eine  Nutzung des angrenzenden Gebietes zur Wohnbebauung scheidet aus immissionsschutzrechtlichen  Gründen aus.    Nutzbar ist das Gebiet nur für intensive Landwirtschaft, Straßen, Autobahnen und Industriegebiete, da  hierzu die Abstandskriterien eher erfüllt werden können.   Vorprägung  Durch die Errichtung einer einzigen Anlage ist das weitere Umfeld der Anlage industriell vorgeprägt. Die  Folge davon ist, daß eine Entwicklung für Naturschutz und Naherholung innerhalb den  Abstandskriterien nicht mehr möglich ist. Durch die Vorprägung wird es leichter möglich, weitere  Windkraftanlagen (WKA) zu erstellen. Auch wird dieser Vorprägung raumplanerisch durch die  Regionalverbände Rechnung getragen werden, bei der Suche nach weiteren Standorten für WKA,  Straßenführung und Ausweisung von Industriegebieten.    Wie sich die Vorprägung im konkreten Fall auswirkt ist in einem Facebook-Beitrag der Initiative für  den Landschaftsschutz im Ebersberger Land beschrieben. Nachdem 4 Anlagen gestanden haben  kamen noch 15 dazu.    Zitat: "Das Gebiet wurde nach dem Bau der ersten 4 Anlagen als 'vorbelastet' deklariert und  der Weg war frei für die Nachfolgenden."    Welchen Problemen Gemeinden ausgesetzt sind, bei denen bereits Windenergieanlagen aufgestellt  sind, zeigt ein Pressebericht der Südwestpresse vom 18.02.2011 mit dem Titel „Gussenstadt hat genug  von Windkraft“ (s.u.). In diesem Bericht von Gussenstadt, auf der Schwäbischen Alb, wird deutlich, wie  kompliziert die Rechtslage zur Steuerung der weiteren Erstellung von Windkraftanlagen ist und dass die  Bevölkerung weitere Anlagen nicht mehr akzeptieren will.    Zu diesem Dilemma kommt hinzu, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Anlagen entsprechend  diesem Bericht 20% unter den Erwartungen liegt und die Gemeinde somit kaum von der  Windstromerzeugung profitieren wird. Link zum Bericht über Gussenstadt      Tourismus  Touristisch interessante Gebiete leben von der Vielfalt der Landschaft und ihrer Erholfunktion. Hier  bietet das Albvorland mit seinen Höhenwegen am Albtrauf geeignete Stellen zur Naturbetrachtung und  zur Entspannung. Eine Bebauung mit Windkraftanlagen im Voralbgebiet wäre diesbezüglich  kontraproduktiv und würde bedeutsame Sichtbeziehungen von den Höhen der Albkante und den  vorgelagerten Zeugenbergen zu historische Stätten und auf bemerkenswerte Landschaftsformationen  nachhaltig beeinträchtigen.    Der Windatlas Baden-Württembergs macht deutlich, welche Gebiete von der Aufstellung von  Windkraftanlagen betroffen wären. Potentielle Windkraftgebiete sind in der Karte bei 140 m über Grund  gelb, orange bis lila dargestellt.    Zum Beispiel liegen die in Frage kommenden Gebiete für Windkraftnutzung der Gemarkungen  Wäschenbeuren und Birenbach im Zentrum des Dreiecks der gedachten Linien zwischen den  staufischen Wirkstätten Hohenstaufen, Lorch und Adelberg. Vom Hohenstaufen sind diese Eckpunkte  deutlich einzusehen. Die einmalige Sichtbeziehung auf das staufische Kernland wäre unwieder-   bringlich zerstört, wenn dazwischen Windkraftgebiete entstehen würden.   Blick vom Ösel - einer vorgelagerten Hügelkuppe zum Hohenstaufen - auf Wäschenbeuren mit dem Standort GP-02 Montage BI-Stauferland   Auch das geplante Gebiet am Kaisersträßle zwischen Adelberg, Börtlingen und in dessen Verlängerung  nach Rattenharz würde eine eklatante Beeinträchtigung des vom Hohenstaufen einsehbaren  Landschaftsbildes bedeuten.    Von Adelberg aus ist der Hohenstaufen mit den angrenzenden Landschaftsformen gut einzusehen. Das  Windgebiet auf den Höhen von Wäschenbeuren und Birenbach liegt direkt neben dem Hohenstaufen.  Auch die Blickbeziehung vom Kloster Lorch zum Hohenstaufen wäre dadurch empfindlich gestört.  Ebenso die Blickbeziehung von und zur Nikolauskirche in Oberwälden, siehe Link: nach Oberwälden  Die auf der Windkarte eingezeichneten Sichtbeziehungen zeigen, daß auch der Ausblick vom Filseck  zum Kloster Adelberg und auf den Hohenstaufen durch die ins Auge gefassten Windkraftgebiete in  direkter Nachbarschaft zum Hohenstaufen beeinträchtigt wäre.  Die Windkarte des Albvorlandes am Ausschnitt des Kreises Göppingen zeigt, daß der Reiz des  Albtraufweges von Bad Boll im Kreis Göppingen erheblich leiden würde. Vom Albtraufweg hat man  einen wunderschönen unverbauten Blick über das Voralbland bis über den Schurwald mit der  beeindruckenden Kulisse der Dreikaiserberge.  Des weiteren wäre der Nordrandweg der Schwäbischen Alb (HW1) von Donauwörth nach Tuttlingen mit  den angrenzenden Rundwanderwegen seiner Schönheit beraubt. Dieser Wanderweg lebt von den  vielfältigen Ausblicken über das Albvorland. Hier ist auch der Albverein gefordert, diesen Schatz zu  bewahren.  Auch liegen bedeutende Burgen und Ruinen am Albtrauf über den Höhen der jetzt im Albvorland  auszuweisenden Windkraftgebiete. Hier bietet der Ausblick eine Erholfunktion für die Menschen.  Diesem Bedürfnis sollte Rechnung getragen werden mit einer weiten, ungestörten und freien Sicht von  den beliebten Ausichtspunkten der schwäbischen Alb und des Albvorlandes.    Naturschutz und Umweltschutz In welchem Dilemma sich der Naturschutz gegenüber der Ausweisung von Gebiete für Windräder sieht,  beschreibt ein Artikel der Südwestpresse vom 26. April 2012 mit dem Titel "Rotmilan im Rotor". Dort  wird der Vorsitzende des NABU Baden-Württemberg, André Baumann zitiert:"Bis wir die Daten aller  Fledermausarten zusammen haben, können fünf oder sechs Jahre vergehen".  Fledermäuse sterben durch Luftdruckschwankungen am rotierenden Flügel. 90% verenden an inneren  Blutungen, siehe auch Recherche der Südwestpresse vom 26.04.2012 mit dem Titel "Gefährlich für  Vögel und Fledermäuse". Dort wird berichtet, daß selbst Experten nicht wissen, wie sich die  Kollissionsraten auf die Bestände auswirken. Neuere Forschungen sehen dies erheblich kritischer.  Siehe auch unter Risiken für Fledermäuse.  Die gemeldeten Funde sind nur die Spitze des Eisberges, siehe unten: am Beispiel Rotmilan Eine interessante Website zum Thema Windkraftanlagen und Naturschutz bietet Dr. Friedrich Buer,  Freier Biologe: Link  Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV), Brandenburg, trägt seit dem  Jahr 2002 verfügbare Daten zu Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen an Windenergieanlagen  (WEA) in Europa und Deutschland zusammen. Das Ministerium kommt zu dem Schluß: "Aus den  Fundzahlen allein sind keine zuverlässigen Hochrechnungen über die Zahl jährlicher Verluste  einzelner Arten ableitbar, bestenfalls sehr vorsichtige Mindestwerte." Auf der Homepage des  MUGV lassen sich die Daten und die Berichte über die Auswirkungen von WEA auf die Avifauna  herunterladen. Link: http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.451792.de  Das Michael-Otto-Institut im NABU hat in einer Untersuchung von 2006, im Auftrag des Landesamtes  für Natur und Umwelt des Landes Schleswig Holstein (Auswirkungen des „Repowering“ von  Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse, von Dr. Hermann Hötker), 180 Studien begutachtet,  darunter 107 aus Deutschland. Die dort angegebenen Totfunde wurden statistisch ausgewertet. Es  stellte sich heraus, dass im Median 1,8 Totfunde pro WKA und Jahr zu beklagen sind (S. 14). Im Mittel  waren es 6,9 Totfunde. Hochgerechnet auf alle 22700 Anlagen in Deutschland bedeutet dies, dass  mindestens 40860 Totfunde im Jahr zu beklagen sind.    Wenn man davon ausgeht, dass maximal 20% der Tiere gefunden werden (Veröffentlichung des  Informationsdienstes Naturschutz Niedersachsen, von Thorsten Krüger und Jann Wübbenhorst, S. 188,  siehe „am Beispiel Rotmilan“), bedeutet dies, es werden mindestens 204300 Vögel durch  Windrotoren in Deutschland getötet. Nicht eingerechnet ist die Gefährdung durch die notwendig  werdenden neuen Stromtrassen.  Der oft aufgestellte Vergleich zur Legitimierung der Windkraft, es würden im Jahr an einer  Windkraftanlage (WKA) nur 0,5 tote Vögel gefunden werden und die Totschlagzahlen im  Straßenverkehr wäre Millionenfach größer, beruht auf einer Untersuchung aus dem Jahre 2005 und ist  unserer Ansicht moralisch verwerflich.   Würden wir bei uns Menschen die Toten derart aufrechnen, dann müssten wir jeden Mord als  hinnehmbar einstufen, im Vergleich zu den vielen Toten bei kriegerischen Auseinandersetzungen.  Schutz der Lebensräume wildlebender Tierarten  Im Oktober 2010 wurde von der EU-Kommission ein Leitlinien-Dokument mit dem Titel "Windenergie-   Entwicklung und NATURA 2000" veröffentlicht.    Wesentlicher Inhalt der Leitlinie ist die Gefährdung europäischer Vogelarten durch Kollision an  Windenergieanlagen oder durch Vertreibungswirkungen. Diese Leitlinie berücksichtigt nach Ansicht der  Arbeitsgemeinschaft zum Schutz bedrohter Eulen, BAG Eulenschutz, das bis 2010 vorhandene  Wissen nur unzureichend. Hubertus Illner verfasste daraufhin eine detaillierte naturschutzfachliche  Stellungnahme zu dieser Leitlinie auf der Basis der deutschen Totfundliste von Windkraftopfern und  neuesten Fachpublikationen. Die Stellungnahme kommt zu dem Schluß, "...dass nur ein sehr kleiner  Anteil der tatsächlichen Kollisionsopfer unter deutschen WEA (Windenergieanlagen) in der  deutschen Totfundliste enthalten ist." Interessant ist auch eine Tabelle über die Einstufung der  Kollisionsgefährdung von 91 Vogelarten.  Auch wird auf den Einfluß von menschengemachten Lärm eingegangen. Zitat: "Bei den nachtaktiven  Eulenarten ist zudem noch eine deutliche Verminderung des Jagderfolgs durch starken  anthropogenen Lärm zu erwarten (Siemers & Schaub 2011). Die Autoren wiesen nach, dass  der Jagderfolg einer näher untersuchten Fledermausart in der Nähe einer Autobahn um den  Faktor 5 reduziert war, weil die akustisch jagende Art die leisen Geräusche der Insekten nicht  mehr richtig aus dem hohen Lärmpegel heraushören und orten konnte."    Link zur Stellungnahme der BAG Eulenschutz: hier   Auch der am 9. Mai 2012 verabschiedete, überarbeitete Windenergieerlass von Baden Württemberg  bietet hier unseres Erachtens keine ausreichende Schutzfunktion für den Artenschutz. Zitat: „Die  artenschutzrechtlichen Verbote stehen einer Planung nicht entgegen, wenn Arten des  Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die Europäischen Vogelarten im Umfeld der Planung nicht  betroffen sind oder bei einer Beeinträchtigung der von dem Vorhaben betroffenen  Fortpflanzungs- oder Ruhestätten die ökologische Funktion dieser Lebensstätten im  räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5 S. 2 BNatSchG).“  Ob im Umfeld der Planungen von Windkraftanlagen die genannten Arten betroffen sind, werden im  Streitfall die Gerichte anhand aufwändiger Gutachten zu entscheiden haben.   am Beispiel Rotmilan  Rotmilane im Flug vor dem Hohenstaufen, Kreis Göppingen, Fotomontage BI-Stauferland    Rotmilane sind trotz ihrer  Größe kleine, leichte Greif-   vögel, die hauptsächlich zum  Seegeln geschaffen sind. Sie  werden durch Windströmungen  und Luftverwirbelungen regel-   recht in den Rotor gezogen.  Der Europäische Rat hat  erkannt, dass der Rückgang  der wildlebenden Vogelarten  eine ernsthafte Gefahr für die  Erhaltung der natürlichen Umwelt darstellt und durch diese Entwicklung insbesondere das biologische  Gleichgewicht bedroht wird. In der EU-Vogelschutzrichtlinie vom 30. November 2009 sieht er die  Erhaltung wildlebender Vogelarten für die Verbesserung der Lebensbedingungen und der nachhaltigen  Entwicklung für erforderlich. Die Maßnahmen sollten sich auf die verschiedenen auf die Vogelbestände  einwirkenden Faktoren, insbesondere auf die Zerstörung und Verschmutzung der Lebensräume der  Vögel erstrecken.   So geht es der EU bei der Erhaltung der Vogelarten um den langfristigen Schutz und die  Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen als Bestandteil des gemeinsamen Erbes der europäischen  Völker. In dieser Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedsstaaten Im Artikel 3 b zur Pflege und  ökologisch richtige Gestaltung der Lebensräume in und außerhalb von Schutzgebieten.    Ferner ist zu lesen:   „(1) Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich  ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem  Verbreitungsgebiet sicherzustellen.  (4) Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um die Verschmutzung oder  Beeinträchtigung der Lebensräume sowie die Belästigung der Vögel, sofern sich diese auf die  Zielsetzungen dieses Artikels erheblich auswirken, in den Absätzen 1 und 2 genannten  Schutzgebieten zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten bemühen sich ferner, auch außerhalb dieser  Schutzgebiete die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume zu vermeiden“    Der Rotmilan, sowie der Schwarzmilan stehen nach der EU-Richtlinie im Anhang I für besonders  geschützte Tierarten.    Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Milane oder: http://de.wikipedia.org/wiki/Rotmilan   Aus dem Bundesnaturschutzgesetz, Abschnitt 3, besonderer Artenschutz, §44, über die Vorschriften für  besonders geschützte Tierarten, ist zu entnehmen:    „Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu  verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu  beschädigen oder zu zerstören,  2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während  der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu  stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand  der lokalen Population einer Art verschlechtert,…“    Hieraus leitet sich auch der besondere Schutz des Rotmilans ab. Diese Greifvogelart ist nach dem  Mäusebussard die am meisten durch Windkraftanalagen geschlagene Art.  Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Rotmilan#Bestand_und_Gef.C3.A4hrdung.    Aus einer Veröffentlichung des Informationsdienstes Naturschutz Niedersachsen 3/2009, von Thorsten  Krüger und Jann Wübbenhorst über die Ökologie, Gefährdung und Schutz des Rotmilans Milvus milvus  in Europa ist aus S. 188 zu erfahren, dass bei einem Test über die Suche nach Schlagopfer an  Windkraftanlagen von den Testpersonen nur 20% der ausgelegten Tiere gefunden wurde. Dies lässt  darauf schließen, wie viele Tiere tatsächlich an WKA verenden. Auch geht die Studie davon aus, dass  mit einer Altvogelmortalität an WKA von 17 – 23 % zu rechnen ist.    Weiterhin beschreibt diese Studie den Lebensraum der Tiere mit einer „offenen, reich gegliederten,  abwechslungsreichen Kulturlandschaft mit störungsarmen Feldgehölzen, Laubwäldern und  Laubmischwäldern sowie Baumreihen“. Milane bevorzugen zur Nahrungsuche große offene,  agrarisch genutzte Flächen, sowie das Umfeld von Mülldeponien und Tierhaltungen. Auch wird darauf  hingewiesen, dass die Entfernung zwischen Nahrungsraum und Nistplatz bis zu 12 km betragen kann.  Horste werden oft über viele Jahre benutzt.    Im Voralbgebiet findet sich eine geeignete Landschaft für ein verbreitetes Vorkommen von Rotmilanen.  In der Bestandszählung für Baden-Württemberg klaffen noch viele Lücken. Einige Landkreise sind nicht  vollständig erfasst. Nach Auskunft des Dachverbandes deutscher Avifaunisten und der Avifaunistischen  Kommission Baden-Württembergs trifft dies zum Beispiel auch auf den Landkreis Göppingen zu. Eine  Untersuchung über die Zugwege und die Bestandsentwicklung des Rotmilans dauert Jahre und kann  nicht innerhalb einem Jahr abgeschlossen werden.    Es werden immer mehr Probleme bekannt, die den Vogelschlag betreffen, speziell beim Rotmilan. So  auch im schleswig holsteinischen Groß Niendorf. Dort werden immer mehr Rotmilane Opfer eines  Windparks: "Rotmilan von Windkraftanlage getötet"     Rund die Hälfte der Weltpopulation an Rotmilanen ist in Deutschland beheimatet. Deshalb  haben wir eine herausragende Verantwortung für die Sicherung und Entwicklung des  Rotmilanbestandes. Aus diesem Grunde wäre es widersinnig und gesetzeswidrig, Wind-   kraftanlagen in einem Brutgebiet einer gefährdeten Vogelart aufstellen zu wollen. Hier sind  auch die Ornithologen gefordert, die bisher von Gerichten herangezogene Abstandsregelung  von einem Kilometer in Frage zu stellen. am Beispiel Wald Auch der Wald gehört zu den Lebensräumen von wildlebenden Vogelarten und Fledermäusen. Das  Bundesamt für Naturschutz (BfN) kommt in seinem Positionspapier „Windkraft über Wald“, vom Juli  2011, zu der Erkenntnis, dass „Wälder komplexe Ökosysteme, Lebensraum für verschiedene,  auch bedrohte Arten sowie wesentliche Grundlage für die menschliche Erholung und  Naturerfahrung“ sind.    So führt es neben den deutlich wahrnehmbaren Veränderungen des Landschaftsbildes die nicht  unerhebliche Flächeninanspruchnahme bei der Nutzung der Windenergie im Wald an. Weiter wird auf  die Beeinträchtigung oder der Verlust von essentiellen Habitaten durch baubedingten Einschlag oder  Scheuchwirkung eingegangen, Zitat: „Dies betrifft insbesondere die Luftschicht unmittelbar  oberhalb der Baumwipfel, über deren Funktion als Lebensraum erhebliche Wissensdefizite  bestehen.“    Es wird erkannt: „WEA (Windenergieanlagen) über Wald stellen ein zusätzliches Gefähr-   dungspotenzial für bedrohte und geschützte Vogel- und Fledermausarten dar.“    So wird befürchtet, „dass sich das Kollisionsrisiko für Vögel und Fledermäuse durch den  Standort von WEA über Wald und die größere Höhe der Anlagen erhöhen könnte bzw. auf  andere Arten verschiebt (z.B. durch Nutzung der künstlich geschaffenen Waldlichtungen  durch Greifvogelarten (z.B. Schreiadler, Seeadler, über dem Kronendach und im freien  Luftraum jagende Fledermäuse)“. Hier sei auch der Rotmilan genannt, siehe: am Beispiel  Rotmilan   Allerdings geht das BfN davon aus, dass mit genügend sorgfältigen Studien zur Umweltverträglichkeit  der Windkraftanlagen eine Eingriffsregelung möglich ist. Auch verweist es auf die Steuerung auf  regionalplanerischer Ebene durch die Festlegung von Vorrang-, Vorbehalts-, Eignungs- und  Ausschlussgebiete.   Eine regionalplanerische Festlegung von Ausschlussgebieten sehen wir als zwingend. Eine Steuerung  durch Studien ist jedoch aus unserer Sicht unmöglich, da keine rechtlichen Rahmenbedingungen  geschaffen sind, die die Methodik der Studien beschreibt und die Bewertung der Ergebnisse absichert,  siehe auch „Politik mit System“. Zudem wird es eine Absicherung der Studien nur geben, wenn am  „lebenden Objekt“ geforscht wird, das heißt, es wird an Windkraftanlagen und Windparks geforscht  werden müssen. Hier sehen wir einen Zusammenhang zu Tierversuchen.    Deshalb fordern wir von der Landesregierung in Baden-Württemberg die Rücknahme der  Aufhebung der Ausschlussgebiete im Landesplanungsgesetz und die Sicherung der Natur-    und Lebensräume für wildlebende Tierarten nach dem Naturschutzgesetz.    Wie heute schon mit Windkraft im Wald umgegangen wird, sieht man an folgenden Links: Soonwald-   Rodung: Politik auf Anklagebank und http://www.nabu-rhein-hunsrueck.de/. Hierbei lässt sich  am Holzeinschlag schon Geld verdienen.    Welches Ausmaß die Bauarbeiten von Anlagen im Wald annehmen, ist in einem Facebook-Beitrag  der Initiative für den Landschaftsschutz im Ebersberger Land zu sehen. Der Generalwildwegeplan Der Generalwildwegeplan der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Baden-   Württemberg ist eine waldbezogene Planung des Landes für einen landesweiten Biotopverbund. Er  stellt ein Instrument zur Sicherung und Entwicklung der Biodiversität durch den Erhalt von Populationen  dar. Der Plan orientiert sich an der aktuellen landschaftlichen Ausstattung, sowie an den  Raumansprüchen und Wanderdistanzen heimischer Säugerarten mit erdgebundener Lebensweise und  einem Lebensraumschwerpunkt im Wald. Ziel ist es, vielen Arten, vom Wirbellosen bis zum  Großsäuger, Chancen für eine Ausbreitung, Wiederbesiedlung, aber auch Anpassungen an sich  verlagernde Lebensräume durch den Klimawandel zu ermöglichen. Er wurde geschaffen für eine  langfristige Sicherung der benötigten Flächen vor weiterer Fragmentierung oder Flächenverlust.    Stellt man diesen Plan der Ausweisung von Windkraftgebieten gegenüber wird sichtbar, dass viele  Gebiete die im Generalwildwegeplan vorgesehene Ausbreitungskorridore tangieren oder sogar  überschneiden. Dies wird in der Region Stuttgart besonders deutlich im Bereich des Schurwaldes und  des Welzheimer Waldes. An die Korridore grenzende Waldgebiete müssten unserer Ansicht für den  Schutz der Arten als Lebensräume im Biotopverbund vor Baumaßnahmen und der Erstellung von  Windkraftanlagen geschützt werden.    Das baden-württembergische Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLRV) hat  mehr als 330 000 Hektar Wald für die Windkraftnutzung als geeignet ausgewiesen. Ob es dabei gelingt,  die Interessen der Windindustrie mit denen des Naturschutzes in Einklang zu bringen, ist fraglich,  angesichts der vielen Wissenslücken über dieses komplizierte Ökosystem.     Vogelzug Baden Württemberg ist ein Durchzugsland für den Vogelzug. So ist z.B. das Voralbgebiet im Kreis  Göppingen nachweislich ein Hauptzuggebiet des Vogelzuges in Baden-Württemberg. Hier bildet die  Schwäbische Alb in ihrer SW-NO-Ausrichtung eine natürliche Barriere und führt zur Verdichtung des  Vogelzuges in Richtung Süden. Die Höhen des Schwarzwaldes bilden ein weiteres Hindernis. Im Winter  sind lokale Zugbewegungen durch die klimatischen Unterschiede zwischen Mittelgebirge und tieferen  Gegenden der Voralb zu beobachten. Die Gebiete südlich der Schwäbischen Alb bieten mit ihren Seen  und Talauen für Zugvögel ideale Rastbedingungen. Durch die Erstellung von Windkraftanlagen entsteht  eine Gefährdung von Klein- und Großvogelarten.  Im Voralbgebiet Baden-Württembergs ist im Besonderen der Vogelzug im Herbst in Richtung Süden zu  nennen. In Radarbeobachtungen des Schweizer Ornithologen Bruno Bruderer von 1989[1] wurde  erkannt, dass die Steilhänge des Albtraufs eine natürliche Barriere im Vogelzug Richtung Süden  darstellen. Dieser Höhenzug führt zu einer Ablenkung des Zuges in Richtung West mit einer  Verdichtung am Albrand.    Auch weitergehende Beobachtungen der im Raum Göppingen ansässigen Ornithologen Werner  Stauber und Wolfgang Lissak führten zu der Erkenntnis, dass es am Albtrauf zu einer Verdichtung des  Vogelzuges kommt[2]. Gegenüber der Südwestpresse beschreibt Wolfgang Lissak in einem Interview  die exponierte Stellung des Hohenstaufens als Landmarke für die Orientierung der Vögel während des  Zuges[3].    In den „Ornithologische Jahreshefte für Baden-Württemberg“[4] wird auf die ornithologisch  bedeutsamen Gebiete des Landkreises Göppingen hingewiesen, auf die Zugwege eingegangen und  der Landkreis als Überwinterungsgebiet und die winterlichen Zugbewegungen im Albvorland aufgrund  der klimatischen Unterschiede (S. 70, Abschnitt 6.4) betrachtet. Als Folge dieser Bewegungen wurden  auffallende Zugstauungen von Klein- und Großvogelarten am Fuße der Alb beobachtet. Im  schematisierten Verlauf der Zugrouten und der Zugverdichtung während des Wegzuges am nördlichen  Albtrauf im Landkreis Göppingen (S. 67, Abb. 6) ist deutlich die Gefährdung des Vogelzuges zu  erkennen, die durch die geplante Ausweisung von Windkraftgebieten im Voralbgebiet des Kreises  Göppingen entstehen wird.    Es wird auch eine weitere Gefährdung durch die Errichtung von Windkraftanlagen auf der  Schwäbischen Alb entstehen, da der Vogelzug von den Tälern der Voralb dicht über die Hangkante  erfolgt. Diese topologischen Verhältnisse der Mittleren Alb im Kreis Göppingen sind im Voralbgebiet der  Ost- und der Westalb in ähnlicher Weise anzutreffen.    Durch die Trichterwirkung der Topologie zwischen Schwarzwald und Schwäbische Alb ist in diesem  Bereich mit einer vermehrten Vogelzugdichte zu rechnen. Die Gebiete südlich der Schwäbischen Alb  mit Ihren Seen und Talauen müssen als Rastplätze zur Erneuerung der Kraftreserven der Vögel  dienen, zur Vorbereitung auf die Alpenquerung oder Umrundung.    Das Rheintal mit seinem tiefen Einschnitt und den günstigeren klimatischen Bedingungen ist hier  ebenfalls als ein begünstigtes Gebiet für den Vogelzug von Windkraftanlagen freizuhalten.  Ausweichmöglichkeiten für die Vögel bestehen durch die Barrieren der Vogesen und des  Schwarzwaldes nicht.   Der Kraichgau und die Hohenloher Ebene ist durch die vielfältige Landschaft ein ideales Nahrungs- und  Brutgebiet für Klein- und Großvogelarten. Somit ist auch dort durch die Flächenausweisung für  Windkraftanlagen mit einer erhöhten Gefährdung der Avifauna zu rechnen.    In der Studie „Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel  der Vögel und der Fledermäuse – Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung,  ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen“, gefördert vom  Bundesamt für Naturschutz; Förd.Nr. Z1.3-684 11-5/03 von Dr. Hermann Hötker, Kai-Michael Thomsen,  Heike Köster, Projektleitung: Dr. Hermann Hötker, Michael-Otto-Institut im NABU, Endbericht,  Dezember 2004, steht auf Seite 6 in der Zusammenfassung:    „Trotz zahlreicher Untersuchungen besteht noch ein erheblicher Forschungsbedarf. So ist es dringend erforderlich, auch in Deutschland verlässliche Kollisionsraten für Vögel und Fledermäuse an WKA zu ermitteln. … Bezüglich der Problematik der verunglückten Rotmilane sind ebenfalls spezielle Untersuchungen durchzuführen, mit dem Ziel einer Minimierung der Kollisionsrate. Die Empfindlichkeit vieler Vogelarten, die im Fokus des Naturschutzes und des öffentlichen Interesses stehen (Störche, Greifvögel, Kranich etc.) gegenüber WKA ist bisher nicht gründlich untersucht worden.“   Verlässliche Beobachtungen der Vogelzugbewegungen, besonders in milden Wintern, gibt es nicht.  Immer wieder sind Einflüge von Bergfinken an unterschiedlichen Stellen zu beobachten[5]. Auch sind  die Flugrouten der Milane bei milder Witterung zu den in Baden-Württemberg existierenden  Überwinterungsgebieten nicht geklärt[6]. Somit ist durch die Ausweisung von Flächen zur Erstellung  von Windkraftanlagen im Voralbgebiet mit einer erhöhten Gefährdung der Avifauna zu rechnen    Ein simples Monitoring zu Umweltgutachten reicht nicht aus. Die Naturräume bewegen und verändern  sich je nach den Bedingungen der Nahrunggrundlagen, der Vegetation und den klein- und  großklimatischen Verhältnissen. Die Methoden zur Durchführung von Umweltschutzgutachten und die  Interpretationen der Zusammenhänge und Ergebnisse sind zudem nicht rechtlich abgesichert. Dies  kann im Einzelfall zu Regressforderungen von Dritten führen.  [1]     Vogel- und Luftverkehr, Band 9, Heft 2, S. 174 – 194, 1989, Radarbeobachtungen über den Herbstlichen Vogelzug in Süddeutschland, von Bruno Bruderer, Felix Liechti, Dorothee Erich, Sempach/Schweiz [2]     Original der Vogelzugkarte von Wolfgang Lissak, Kopie im Besitz der Bürgerinitiative Stauferland [3]     Südwestpresse: http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppingen/Voegel-sind-jetzt-am- Zug;art5583,656124 [4]     Wolfgang Lissak, „Die Vögel des Landkreises Göppingen“, Ornithologische Jahreshefte für Baden-Württemberg, Band 19, Heft 1, Mai 2003, ISSN 0177-5456 [5]     Neue Württembergische Zeitung NWZ: "Rauschen wie ein Wasserfall" vom 20.01.2012; "Finken-Invasion auf der Alb" vom 24.01.2012 [6]     Vogelkundlicher Rundbrief Oberschwaben, Nr.507 vom 22.01.2012 Risiken für Fledermäuse Seit bekannt ist, dass an Windkraftanlagen Fledermäuse verenden, wird über ihre Lebensräume  geforscht. Dabei vermehren sich die Erkenntnisse, dass diese Tierart massiv durch die Anlagen  gefährdet sind. Und dies mit europaweiter Auswirkung.    Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, Berlin, hat in einer Analyse der Todfunde  festgestellt, dass die in Deutschland verunglückten Rauhautfledermäuse fast ausschließlich aus  osteuropäischen Gebieten stammen. So ziehen diese zwischen Fortpflanzungs- und Überwin-   terungsgebiete durch ganz Europa. In einer Pressemitteilung des Forschungsverbundes Berlin, heißt  es, dass jährlich über 200 000 Fledermäuse in Deutschland an den Anlagen zu Tode kommen. Dies  wird unter Wissenschaftler kritisch gesehen, da die Reproduktionsrate diesen Verlust nicht ausgleichen  kann.     Link: http://www.fv-berlin.de/news/deutsche-windraeder-todesfalle-fuer-fledermaeuse-aus- nordosteuropa
G nach oben G nach oben G nach oben G nach oben G nach oben G nach oben G nach oben G nach oben G nach oben G nach oben G nach oben Bürgerinitiative Stauferland Mitbestimmen - Mitgestalten Bei den hehren Zielen der Tourismusverbände müssten sich Windräder verbieten: Die Ausweisung von Konzen-trationszonen fördert die Verspargelung: Wie Vogelschutz in der Praxis gehandhabt wird zeigt ein Bericht in der Rhein-Zeitung: Immer mehr Menschen fühlen sich durch Windräder an ihrem Urlaubsort gestört: Zuerst baut man mal Wind-kraftwerke, anschließend staunt der Fachmann: Ein wahres Wort Windkraftwerke sind Anlagen zur Ausrottung des Rotmilans: Ein Film zeigt Wirbelschlep-pen und Druckschwankungen an Windkraftwerken: Energiewende kontra Artenschutz, ein Thema in Brandenburg:
Der NABU kritisiert: Immer häufiger Gefälligkeitsgut-achten der Windkraftplaner! Abstandsempfehlungen unter Verschluss. Vogelschützer klagen an: Anmerkungen zur Fachkon-vention Abstandsempfeh-lungen der Vogelschutzwarten: Veranstaltungen / Aktionen Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT Wie sich Landschaft verändert, wird hier eindrucksvoll gezeigt: Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in Deutschland mangelhaft: Der Schutz des Rotmilans in Baden-Württemberg ist ein Trauerspiel: zur Startseite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite zur Seite Startseite Was wir bekommen werden Was wir verlieren Was wir tun können Hintergrundwissen Wie denken andere Alternativen Links Über uns - Kontakt Impressum Gästebuch Am Rande bemerkt “Weltkulturgebirge” Schwäbische Alb Link zum Bericht Vogelgutachten sind nicht korrekt Gefahr für Tourismus Rotmilane stärker gefährdet Warum Windkraftwerke töten Der sichere Tod für Fledermäuse Plädoyer gegen Selbstmord Konflikte werden bagatellisiert Windlobby will keine Verschärfungen Artenschutz und Windenergie Ein vorher-nachher Vergleich BW schießt den Vogel ab Nachrichten der Gesellschaft für Eulen Die Petition ist beendet.